Hartz IV und Hinzuverdienst

Sollten Sie Arbeitslosengeld II beziehen, wollen Sie wahrscheinlich wissen, was Sie von Ihrem Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit behalten dürfen und was angerechnet wird, ob sich also die selbstständige Tätigkeit überhaupt für Sie lohnt. Dabei sollten Sie keinesfalls außer Acht lassen, dass eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II nicht etwa an Ihr Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit anknüpft. Vielmehr wird ausschließlich der Gewinn, den Sie aus der Tätigkeit erzielen, angerechnet. Der Gewinn ergibt sich aber erst, wenn Sie Ihre Betriebsausgaben von Ihrem Einkommen abgezogen haben. Das ist deutlich vorteilhafter als bei einem Hinzuverdienst im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses, da bei letzterem die Anrechnung beim Bruttolohn ansetzt.

Seit Oktober 2005 gibt es neue Regeln über die Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger.

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- Für Ihren Hinzuverdienst gibt es zunächst einen pauschalen Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich. Also erst ab einem monatlichen Gewinn ( Einkommen ./. Kosten) von über 100 Euro erfolgt eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II;

- Von Ihrem Gewinn (Einkommen ./. Kosten) zwischen 100 und 800 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei;

- Liegt Ihr Gewinn (Einkommen ./. Kosten) über 800 Euro, beträgt der zusätzliche prozentuale Freibetrag 10 Prozent; das ist möglich bis zu einer Obergrenze von 1.200 Euro für Arbeitslose ohne Kinder und bis zu einer Obergrenze von 1.500 Euro für Arbeitslose mit Kindern.

Haben Sie also beispielsweise aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit ein Einkommen von 600 Euro monatlich erzielt, sind hiervon Ihre monatlichen Betriebsausgaben abzuziehen. Daraus ergibt sich Ihr Gewinn, der auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Haben Sie monatliche Kosten von 200 Euro, liegt also Ihr Gewinn bei 400 Euro. Das bedeutet, dass Sie einen Gesamtfreibetrag von 160 Euro in Anspruch nehmen können ( Grundfreibetrag von 100 Euro plus 20 Prozent von 300 Euro ( 400 - 100 ) = 60 Euro).

Diese Regeln gelten übrigens auch, wenn Sie neben dem Arbeitslosengeld II noch Einstiegsgeld beziehen.

Auch unter diesen Umständen lohnt sich in jedem Fall die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II. Denn Sie können sich aus der Sicherheit heraus, Arbeitslosengeld II zu beziehen, nach und nach eine selbstständige Existenz aufbauen. Und vergessen Sie nicht: Die Betriebsausgaben erweitern Ihren Handlungsspielraum. So sind Sie in der Lage, aus Ihrem erzielten Einkommen Ihre selbstständige Tätigkeit auszubauen und weiter zu entwickeln.

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