Archive für 20.1.2008
Die Verlierer des neuen Unterhaltsrechts
20.1.2008 von Andreas.
Weniger Geld vom Expartner
Die Scheidungsrate in Deutschland steigt nach wie vor, die Rollenverteilung innerhalb der Familie hat sich grundlegend verändert. Patchworkfamilien und andere neue Formen des Zusammenlebens haben sich etabliert. Mit der Reform des Unterhaltsrechts haben die Politiker auf den gesellschaftlichen Wandel reagiert. Die unterhaltsberechtigten Expartner, meist Frauen, sind dabei die Verlierer der Reform. Sie müssen – auch bei bereits geschiedenen Ehen – mit weniger Geld rechnen, denn der Kindesunterhalt bekommt den Vorrang. Erst, wenn die Kinder befriedigt sind und noch ausreichend Geld vorhanden ist, kommen sie an die Reihe.
“Eheliche und nichteheliche Kinder werden beim Unterhalt gleich behandelt und stehen immer an erster Stelle vor allen anderen Unterhaltsberechtigten”, erklärt Anne Kronzucker, Juristin und Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. “Verdient der Mann nicht genügend Geld für alle, steht der Kindesunterhalt im Vordergrund und die Exfrau erhält keinen Unterhalt für sich”, betont die Juristin. Ein gesetzlich definierter einheitlicher Mindestunterhalt für Kinder macht auch der bisherigen Differenzierung bei den Unterhaltssätzen für Kinder in den alten und den neuen Bundesländern ein Ende.
Unterhalt bei Kinderbetreuung
Die Elternteile, die Kinder betreuen werden unabhängig, ob sie verheiratet waren oder nicht bezüglich der Dauer des Betreuungsunterhalts nun gleich behandelt. Geschiedene Expartner müssen bei Betreuung eines Kindes daher nun viel früher als bisher eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen. Sie erhalten, wie auch Expartner aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften, nur noch während der ersten drei Lebensjahre ihres Kindes Betreuungsunterhalt, der verlängert werden kann, wenn die Belange des Kindes und fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten es erforderlich machen.
“Mit der Neuregelung der Rangfolge der Unterhaltsansprüche stehen Eltern, die Kinder betreuen und geschiedene Eheleute nach einer besonders langen Ehe grundsätzlich an zweiter Stelle nach den Kindern. Erst dann folgen geschiedene Eheleute, deren Ehe nur von kurzer Dauer war. Der bereits bestehende Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung der Ehepartner wurde zur Stärkung im Gesetz verankert”, erläutert Kronzucker.
Kurzfassung:
Neues Unterhaltsrecht setzt auf Solidarität
Kindesunterhalt steht an erster Stelle
Die jüngste Neufassung des Unterhaltsrechts trägt dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung und stellt die Rechte der Kinder nunmehr grundsätzlich über die Rechte der geschiedenen oder getrennten Eltern, gleichgültig ob sie verheiratet waren oder nicht. “Die Kinder werden nun in punkto Unterhalt vorrangig vor allen anderen Unterhaltsberechtigten behandelt, auch wenn nicht genügend Geld für alle vorhanden ist”, erklärt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
An zweiter Stelle stehen alle Elternteile, die sich der Kinderbetreuung widmen sowie langjährige Ehepartner. Der Betreuungsunterhalt wird ab der Geburt des Kindes für die ersten drei Jahre gewährt, eine eventuelle Verlängerung hängt von den Belangen des Kindes ab. Ehemals Verheiratete sollen ebenso wie nicht Verheiratete möglichst bald nach der Trennung bzw. Scheidung ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen, um selbst für den Unterhalt zu sorgen. Allerdings muss dies mit der Kinderbetreuung vereinbar sein. “Die Änderungen im Unterhaltsrecht laufen auf mehr Eigenverantwortung der Ehegatten nach der Trennung bzw. Scheidung hinaus und sorgen für mehr Gerechtigkeit den Kindern gegenüber”, erläutert Kronzucker. Ein interessanter Aspekt ist, dass diese Neuregelung auch rückwirkend Anwendung gelten kann.
München, 10.01.2008
Geschrieben in Versicherung, Kinder, Allgemein Wissen, Allgemein | Drucken | Keine Kommentare »