Archiv der Kategorie Strom

Energieziel 2050: 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen

 

Neue UBA-Studie zeigt: Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien ist realistisch

Bis 2050 lässt sich die deutsche Stromversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umstellen. Dies ist mit der besten bereits heute am Markt verfügbaren Technik möglich. Voraussetzung ist aber, dass der Strom sehr effizient genutzt und erzeugt wird. Das zeigt die Studie des Umweltbundesamtes (UBA) „Energieziel 2050: 100% Strom aus erneuerbaren Quellen“. Um dies bis 2050 zu erreichen, plädiert das UBA für frühzeitige politische Weichenstellungen. „Je früher, je entschlossener wir handeln, desto mehr Zeit bleibt uns für die notwendigen technischen und gesellschaftlichen Anpassungen“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamts. Außerdem kann Deutschland seine hohe Importabhängigkeit von Primärenergieträgern deutlich reduzieren, wenn der Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.

Das Umweltbundesamt untersucht die Umstellung auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien in drei Grundszenarien. Die jetzt vorgelegte Studie basiert auf dem Szenario „Regionenverbund“. In diesem Szenario nutzen alle Regionen Deutschlands ihre Potentiale für erneuerbare Energien weitgehend aus. Es findet ein deutschlandweiter Stromaustausch statt. Nur zu einem geringen Anteil wird Strom aus Nachbarstaaten importiert. Die dafür nötigen Berechnungen hat das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) im Auftrag des UBA erstellt. Die Wissenschaftler des IWES haben dieses Szenario für vier Wetterjahre stundengenau modelliert. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Stromversorgung bis 2050 vollständig auf erneuerbaren Energien basieren und die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet werden kann.“ Die unterschiedlichen Erzeugungsarten der erneuerbaren Energien, die Speicher und das Lastmanagement sind im Szenario Regionenverbund genau aufeinander abgestimmt. Dadurch können Fluktuationen, die bei erneuerbaren Energien auftreten, jederzeit sicher ausgeglichen werden. Um die Stromversorgung umgestalten zu können, ist es laut UBA notwendig, die erneuerbaren Energien, die Netze und die Speichersysteme deutlich auszubauen. Die Möglichkeiten, Strom einzusparen, müssen außerdem ausgeschöpft werden.

Die Gebäudedämmung muss entscheidend verbessert werden, damit künftig nicht zuviel Strom für die Wärmeversorgung von Gebäuden gebraucht wird. Auch müssen die Lastmanagementpotentiale erschlossen werden, um die Stromnachfrage besser an die fluktuierende Stromerzeugung vor allem aus Wind- und Solarenergie anzupassen.

Die Stromerzeugung ist heute für mehr als 40 Prozent der gesamten deutschen CO2-Emissionen verantwortlich. „Wenn wir die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent verringern wollen, müssen wir die Stromversorgung auf Erneuerbare Energien umstellen. Nur so ist es möglich, die Treibhausgasemissionen in der Stromerzeugung auf Null zu senken“, erklärte Jochen Flasbarth.

In einer Folgestudie untersucht das Umweltbundesamt zwei mögliche Alternativen zum Szenario Regionenverbund, das Szenario „Großtechnologie“ und das Szenario „Autarkie“.

 

Die UBA-Studie „Energieziel 2050: 100% Strom aus erneuerbaren Quellen“ kann unter www.uba.de/uba-info-medien/3997.html kostenlos heruntergeladen werden.



Hersteller energiesparender Lampen sollen Umweltzeichen „Blaue Engel“ verwenden





vzbv und UBA fordern bessere Qualität – Handel sollte alte Lampen verbrauchernah zurücknehmen

Hersteller von energiesparenden Lampen sollen das Umweltzeichen „Blauer Engel“ verwenden, damit sich Verbraucher beim Kauf besser orientieren können. Das fordern Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Umweltbundesamt (UBA) anlässlich der zweiten Stufe der EG-Verordnung zu Haushaltslampen, die am 1. September beginnt. Standardglühlampen mit mehr als 60 Watt dürfen dann nicht mehr in den Handel gebracht werden. Vom Handel erwarten die beiden Organisationen, flächendeckend ein funktionierendes Rücknahmesystem einzurichten, um die neuen Produkte, die geringe Mengen Quecksilber enthalten, korrekt zu entsorgen.

Um Kunden die Orientierung zu erleichtern, wurde ein Umweltzeichen „Blauer Engel“ für energiesparende Lampen, vor allem für Kompaktleuchtstofflampen und LED-Lampen, entwickelt. Es umfasst alle wichtigen Nutzungsaspekte sowie den Umwelt- und Gesundheitsschutz und geht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Auch Testergebnisse der Stiftung Warentest wurden bei der Entwicklung der Kriterien berücksichtigt. „Der Blaue Engel steht für Qualität und erleichtert den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Suche nach der richtigen Lampe. Das müsste eigentlich auch im Interesse der Hersteller sein“, so Dr. Evelyn Hagenah, Abteilungsleiterin „Nachhaltige Produkte und Konsummuster“ vom UBA. Doch viele Hersteller halten sich noch zurück. Das „Blaue Engel“-Logo nehme zu viel Platz ein, eine extra Verpackung für den deutschen Markt sei zu teuer und die gesetzlichen Bestimmungen doch ausreichend. „Bei der Größe des deutschen Marktes sind diese Argumente nicht nachvollziehbar“, kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Auch der Verweis der Hersteller auf die CE-Kennzeichnung sei nicht überzeugend. „Für Verbraucher hat diese Kennzeichnung keine Aussagekraft, da die Vergabe nicht durch unabhängige Dritte kontrolliert wird.“

Entsorgung verbessern

Auch die Entsorgungsfrage ist noch nicht befriedigend geregelt: Energiesparende Lampen enthalten wenige Milligramm Quecksilber und dürfen nicht in den normalen Hausmüll. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausgediente Lampen auf den Recyclinghöfen der Städte und Gemeinden kostenlos abgeben. Vereinzelt ist dies auch beim Handel möglich. Doch diese Rückgabestellen reichen noch nicht aus. „Man kann nicht erwarten, dass Verbraucher für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden “, meint Hagenah vom UBA. Der Handel ist zwar gesetzlich nicht verpflichtet, seine Produkte zurückzunehmen. vzbv und UBA fordern ihn jedoch auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten möglichst in jedem Geschäft, in dem sie neue Lampen kaufen, auch die alten bequem und sicher entsorgen können.

Verbraucherzentralen bieten Unterstützung




Klimabonus für die Haushaltskasse: 35 Prozent Energieeinsparung beim Waschen möglich



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Aktionstag „Nachhaltiges (Ab-)Waschen“ am 10. Mai 2010

„Wer die Waschprogramme und das Waschmittel optimal einsetzt, spart Energie. Das entlastet nicht nur die Umwelt sondern auch die Haushaltskasse. So lassen sich die Ausgaben für Strom und Waschmittel merklich senken“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, anlässlich des Aktionstages „Nachhaltiges (Ab-)Waschen“. Häufig wird wärmer gewaschen als erforderlich. Durch die Wahl niedrigerer Waschtemperaturen lässt sich jedoch der Energieverbrauch der Waschmaschine um über 35 Prozent pro Waschgang senken.

Wer Geld sparen und gleichzeitig die Umwelt schonen möchte, sollte zusätzlich die folgenden einfachen Hinweise berücksichtigen:

1.                    Waschmaschinen nur voll beladen starten – bei Voll- und Colorwaschmitteln mindestens 4,5 kg Wäsche, für Feinwaschmittel 2,5 kg Wäsche.

2.                   Wäsche sortieren und das jeweils erforderliche Waschmittel (Voll-, Color- oder Feinwaschmittel) einsetzen.

3.                   Nach Dosieranweisung dosieren. Dabei auf den Verschmutzungsgrad achten.

4.                   Auf eine Vorwäsche kann verzichtet werden.

5.                   Für Weißwäsche reichen häufig 40°C bis maximal 60°C. Für Buntwäsche sind meist nur 30°C erforderlich. Kochwäsche ist nur in Ausnahmen notwendig – zum Beispiel, um Erreger ansteckender Krankheiten abzutöten.

6.                   Bevorzugt konzentrierte Waschmittel in Nachfüllpackungen verwenden. Superkompaktwaschmittel, bei denen je ein Mittel für Farbiges und Weißes verwendet wird, schneiden ökologisch nur geringfügig schlechter ab als Baukasten-Waschmittel. Die Nachfüllpackung spart Verpackungsmaterial.

7.                   Beim Neukauf der Waschmaschine auf den Energie- und Wasserverbrauch achten.

 

Sparen können die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur beim Wäschewaschen. Auch beim Geschirrspülen zahlt sich Sparsamkeit für die Umwelt und die Haushaltskasse aus. Für Geschirrspülmaschinen gilt daher ebenfalls: Beim Neukauf auf energie- und wassersparende Modelle achten. Nur voll beladen benutzen und auf Vorspülen soweit wie möglich verzichten.

 

Informationen zum Bundesweiten Aktionstag finden Sie unter www.aktionstag-nachhaltiges-waschen.de.

Unter http://www.forum-waschen.de/e-trolley/page_8855/index.html gibt es die Möglichkeit, den Stromverbrauch beim Waschen zu berechnen.




AKW-Laufzeitverlängerung: Weiteres Gutachten bestätigt Zustimmungspflichtigkeit




Bundesregierung in der AKW-Frage juristisch isoliert – Nach dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier bestätigt auch Prof. Joachim Wieland (Speyer): Ohne Bundesrat keine Laufzeitverlängerung – DUH-Geschäftsführer Baake: Bundesregierung muss ideologisch motivierte Position räumen – Heute 17:30 Uhr und morgen 7:30 Uhr Proteste vor dem Kanzleramt

Berlin, 03. Juni 2010: Mit ihrem Versuch, die Laufzeitverlängerung ohne Zustimmung des Bundesrats und gegen die Mehrheit der Bevölkerung durchzupeitschen, steht die Bundesregierung immer mehr auf verlorenem Posten. Nach dem früheren Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier (s. PM vom 02. Juni; www.duh.de), bestätigt nun ein weiteres hochkarätiges Gutachten im Ergebnis Papiers Rechtsauffassung. Es stammt aus der Feder des Verwaltungswissenschaftlers Prof. Joachim Wieland, von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Auch dieses Gutachten mit dem Titel „Zur Zustimmungsbedürftigkeit eines Gesetzes zur Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken“ wurde, wie das von Prof. Papier, im Auftrag von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) erstellt.

Die 13-seitige Expertise vom 21. Mai 2010 liegt der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) vor. Prof. Wieland gründet seine Rechtsauffassung insbesondere darauf, dass „mit der Verlängerung der Laufzeit der Kraftwerke auch eine Verlängerung der Auftragsverwaltung und damit der Beschränkung der Verwaltungshoheit der Länder“ verbunden sei. Eine solche verlängerte Beschränkung der Länderrechte sei jedoch nur mit deren Zustimmung zulässig. Damit wären auch moderate Laufzeitverlängerungen ohne Zustimmung der Länderkammer praktisch ausgeschlossen.

„Mit jedem Tag wird klarer, dass die Bundesregierung ihre Absicht, die Laufzeiten alternder Atomkraftwerke zu verlängern, nur gegen Recht und Gesetz wird durchsetzen können“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Er forderte Bundeskanzlerin Merkel, die Bundesregierung und die Fraktionen von Union und FDP auf, „ihre erkennbar ideologisch motivierten Positionen zu räumen und die Energiewende auf Basis von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien voranzutreiben“. Dies entspreche im Übrigen nicht nur dem Wunsch der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, sondern auch etwa der Hälfte der eigenen Anhänger.

Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der unionsgeführten Länder wollen dem Vernehmen nach schon heute Abend oder morgen Vormittag über die Verlängerung der Laufzeiten entscheiden. Das Kampagnen-Netzwerk Campact hat deshalb unter der Überschrift „Alarm schlagen“ für heute, 17:30 Uhr und für morgen, Freitag, 07:30 Uhr, zu lautstarken Protesten vor dem Bundeskanzleramt in Berlin aufgerufen. 

Atomkraft: Lupenreine Ideologen im Kampf mit sich selbst und der Gesellschaft


Deutsche Umwelthilfe nennt Atomstreit im Regierungslager eine „Selbstoffenbarung“ – Pofalla, Mappus, Söder und Co. vergessen ihr nationales Energiekonzept – Laufzeitverlängerung alternder Atommeiler offenbar einziges ernsthaft verfolgtes Ziel

Berlin, 19. Mai 2010: Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat den eskalierenden Streit im Regierungslager um die Modalitäten zur Durchsetzung längerer Reaktorlaufzeiten als „Selbstoffenbarung lupenreiner Atomideologen“ und Ausdruck einer „von konkreten energiewirtschaftlichen Zukunftsvorstellungen entkleideten Debatte“ bezeichnet. „Seit dem Verlust der schwarz-gelben Bundesratsmehrheit erleben wir in der Union einen bizarren Streit um die Frage, wie die Versprechungen des Regierungslagers an die Atomkraftbetreiber in der neuen Lage noch eingehalten werden können“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Dabei entpuppe sich das angeblich von der Bundesregierung verfolgte Interesse, in Deutschland ein nationales Energiekonzept zu entwickeln, als reine Vernebelungstaktik.

Baake erinnerte daran, dass es genau die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen waren, die 2002 ebenso vehement wie vergeblich für eine Zustimmungspflichtigkeit des Atomausstieggesetzes gestritten hätten, obwohl damit damals faktisch eine Entlastung der Länder einherging. Jetzt kämpften der Stuttgarter Ministerpräsident Mappus oder der Münchner Umweltminister Söder für das Gegenteil, obwohl die in der Regierung diskutierten Laufzeitverlängerungen unweigerlich zu einer Belastung der Länderverwaltungen führen würden. Wer derart beliebig argumentiere, mache letztlich die Verfassung zum Spielball vordergründiger Interessen. Baake: „Der Ideologievorwurf, mit dem Atomkraftgegner seit Jahrzehnten von Seiten der Befürworter überzogen werden, fällt nun endgültig auf sie zurück.“   

Der DUH-Bundesgeschäftsführer forderte die Regierungsparteien auf, ihre rückwärtsgewandten Auseinandersetzungen einzustellen und sich der weiteren Durchsetzung der Energiewende hin zu Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Energieeinsparung zu widmen. „Das ist es, was die weit überwiegende Mehrheit der Gesellschaft will. Die Mehrheit der Deutschen will nicht bei der Renaissance risikoreicher Energietechnologien aus dem 20. Jahrhundert vorweg gehen, sondern mit Schlüsselindustrien des 21. Jahrhunderts die Zukunft gewinnen“. Damit dies gelingen könne sei genug zu tun, insbesondere beim Umbau der Energieinfrastruktur, die sich immer stärker an den Bedürfnissen erneuerbarer Energietechnologien zu orientieren habe und bei der Hebung der energetischen Effizienzreserven, die seit Jahren auf sich warten lasse.



Baake rief Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, diese Zukunftsaufgaben anzupacken und nicht länger nach gesetzgeberischen Tricks zu suchen, um die Laufzeitverlängerung gegen die neue Bundesrats- und die alte Bevölkerungsmehrheit und große Teile der Wirtschaft durchzusetzen.   

Die Chuzpe der Atomwirtschaft




Unter Berufung auf die Vereinbarung zum Atomausstieg wollen die Atomkonzerne gegen die von Schwarz-gelb angekündigte Brennelementesteuer vorgehen – DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake: „Ein neuer Gipfel der Dreistigkeit in der aktuellen Atomdebatte“

Berlin, 11. Juni 2010: Nach einem Bericht des Handelsblatts vom heutigen Freitag wollen die Atomkraftwerksbetreiber gegen die von der Bundesregierung angekündigte Brennelementesteuer vor Gericht ziehen – und berufen sich dabei ausgerechnet auf die von ihren Vorstandsvorsitzenden vor 10 Jahren unterschriebene, aber seit etwa fünf Jahren bekämpfte Ausstiegsvereinbarung mit der damaligen rot-grünen Bundesregierung.

„Dieser Vorgang offenbart einen neuen Gipfel der Dreistigkeit in den Konzernzentralen. E.on, RWE, EnBW und Vattenfall brechen, unterlaufen und bekämpfen seit 2005 die Vereinbarung zum Atomausstieg, die sie selbst mit ausgehandelt und unterschrieben haben. Jetzt wollen sie aus eben dieser Vereinbarung Honig saugen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake, der den „Atomkonsens“ seinerzeit als Staatssekretär im Bundesumweltministerium mit ausgehandelt hatte. Als wenn dies noch nicht genug sei, werde die fragliche Passage von den Konzernverantwortlichen auch noch auf durchsichtige Weise uminterpretiert, um die Brennelementesteuer angreifen zu können.

In der Ausstiegsvereinbarung vom 14. Juni 2000 hatte es unter der Überschrift „Wirtschaftliche Rahmenbedingungen“ geheißen: „Die Bundesregierung wird (Anmerkung: bis zur vereinbarten Abschaltung der AKW, DUH) keine Initiative ergreifen, mit der die Nutzung der Kernenergie durch einseitige Maßnahmen diskriminiert wird. Dies gilt auch für das Steuerrecht.“  In der Zwischenzeit aber wurde die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen mit der Einführung des CO2-Emissionshandels auf EU-Ebene stark belastet, die Kernenergie jedoch nicht. Baake: „Bisher wird die Atomenergie gerade nicht durch einseitige Maßnahmen diskriminiert, sondern im Gegenteil massiv begünstigt. Die von der Bundesregierung geplante Brennelementesteuer würde diese Begünstigung nicht einmal vollständig, sondern nur teilweise abbauen.“

Der Leiter Politik und Presse der Deutschen Umwelthilfe, Gerd Rosenkranz, warf den Konzernen im Zusammenhang mit ihrem Kampf gegen den Atomausstieg „aktiven Vertragsbruch“ vor. Das damalige Abkommen sei weit mehr gewesen als eine Vereinbarung mit einer Regierung. Mit ihr hätten die Spitzen der Atomwirtschaft seinerzeit anerkannt, dass die Mehrheit der Deutschen mit der Hochrisikotechnologie Atomenergie und der nach einem halben Jahrhundert vollkommen ungeklärten Atommüll-Entsorgung nicht leben wollte und bis heute nicht will. „Wenn die Atomkonzerne nun plötzlich wieder und noch dazu zu Unrecht glauben, Passagen aus dieser Vereinbarung für sich in Anspruch nehmen zu können, sollten sie sich des ganzen Vertrags erinnern.“

Rosenkranz bezog sich insbesondere auf zwei Passagen in der Ausstiegsvereinbarung vom 14. Juni 2000. Darin hieß es wörtlich:

·        „Bundesregierung und Versorgungsunternehmen verstehen die erzielte Verständigung als einen wichtigen Beitrag zu einem umfassenden Energiekonsens“. Und an anderer Stelle:

·        „Beide Seiten werden ihren Teil dazu beitragen, dass der Inhalt dieser Vereinbarung dauerhaft umgesetzt wird.“

Würden sich die Konzerne an diese eindeutigen und von ihnen selbst ausgehandelten und unterzeichneten Verpflichtungen halten, könnte sich die Energiepolitik nach Überzeugung der DUH sofort der Zukunft zuwenden, die begonnene Energiewende in Deutschland kraftvoll vorantreiben und die Schlachten von vorgestern beenden.

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DUH und BUND klagen gegen Bebauungsplan für Kohlekraftwerk in Brunsbüttel




 

Deutsche Umwelthilfe, BUND und Privatperson reichen Klageantrag gegen Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk an der Elbe ein – Plan verstößt gegen europäische und nationale Umwelt- und Gesundheitsschutzvorgaben – Realisierung des Kohlekraftwerks energie- und klimapolitisch unverantwortlich und baurechtlich höchst zweifelhaft

 

Berlin/Kiel/Brunsbüttel, 7. Mai 2010: Die Deutsche Umwelthilfe e.V (DUH) und der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie ein Anwohner aus Brunsbüttel haben als Klagegemeinschaft heute beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein den Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 55 „Kohlekraftwerk nördlich des Elbehafens“ der Stadt Brunsbüttel eingereicht. Der Bebauungsplan soll die Grundlage für die Ansiedlung des geplanten Steinkohlekraftwerks von GDF SUEZ auf dem Gelände nördlich des Elbehafens sein. Mit dem Normenkontrollantrag wird die planungsrechtliche Grundlage für das 800 MW-Kraftwerk angegriffen.

 

Vertreten wird die Klagegemeinschaft von dem Berliner Rechtsanwalt Peter Kremer und der Hamburger Rechtsanwältin Roda Verheyen, die auch schon in den Genehmigungsverfahren zu den Kohlekraftwerken von GDF SUEZ und SüdWestStrom in Brunsbüttel tätig sind. Der Klageantrag stützt sich auf eine lange Liste von Fehlern und Mängeln im Bebauungsplan:

 

Die Lärm-Grenzwerte werden überschritten. Bei dem benachbarten Gebiet Brunsbüttel-Süd handelt es sich nach Auffassung der Kläger nicht um ein Gewerbegebiet und auch nicht um ein Mischgebiet, wie die Stadt behauptet, sondern um ein allgemeines oder reines Wohngebiet. Damit gelten sehr viel schärfere Grenzwerte, die von dem Kohlekraftwerk keinesfalls eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere den Lärm. Selbst wenn es bei der planungsrechtlichen Einordnung von Brunsbüttel-Süd als Mischgebiet bleiben sollte, ist die Lärmberechnung in den Planungsunterlagen fehlerhaft. Unabhängig vom Gebietscharakter wird es zu einer Überschreitung von Lärm-Grenzwerten kommen.

 

Gleiches gilt für die Feinstaub-Grenzwerte. Auch hier liegen keine belastbaren Untersuchungen vor, wonach die Feinstaub-Grenzwerte künftig eingehalten werden können. Vielmehr würde es mit der Inbetriebnahme des Kraftwerks zu einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte kommen. Dies ist aus Sicht der Kläger besonders gravierend, da mit Feinstaub bekanntermaßen erhebliche Gesundheitsgefährdungen insbesondere für Kinder und ältere Menschen verbunden sind.

 

Die Stadt Brunsbüttel hat nach Ansicht der Kläger keine Konsequenzen aus dem sog. „Datteln-Urteil“ gezogen. In der Entscheidung zu dem E.ON-Kraftwerk in Datteln, mit dem der entsprechende Bebauungsplan in Nordrhein-Westfalen aufgehoben wurde, wird auf das unzulässige Nebeneinander eines sog. Störfallbetriebs mit benachbarter Wohnbebauung abgestellt. Nach Ansicht der Kläger muss ein Mindestabstand von 1.500 m eingehalten werden. Der tatsächliche Abstand beträgt in Brunsbüttel aber nur rund 400 m.

 

Seitens der Umweltverbände wird in erster Linie die Beeinträchtigung von europarechtlich geschützten Schutzgebieten und Tier- und Pflanzenarten geltend gemacht.

 

Einer der Hauptfehler in der Planung der Stadt liegt darin, dass die Auswirkungen der Kühlwasserentnahme und -wiedereinleitung in die Elbe in dem Bebauungsplan-Verfahren nicht berücksichtigt wurden“, betont Jürgen Quentin, Umweltjurist bei der DUH.Der Betrieb des Kraftwerks hat erhebliche Auswirkungen auf seltene und vom Aussterben bedrohte Fischarten, aber auch auf Speisefische wie Aal und Stint, die die Existenzgrundlage für die Elbfischer sind“, sagt Quentin.

Gravierende Auswirkungen des Kraftwerks lässt die Stadt in dem Plan außer Acht, obwohl neue Rechtsvorgaben der EU für Gewässer und Lebewesen ein Verschlechterungsverbot der Quecksilberbelastung zwingend vorsehen. Untersuchungen zeigen, dass der Quecksilbergehalt in Fischen der Elbe schon heute ein Vielfaches über den Grenzwerten liegt. „Jeglicher zusätzliche Schwermetalleintrag in die Elbe verstößt gegen europäisches Recht und ist folglich unzulässig“, sagt Quentin. Die Auswirkungen des Quecksilbereintrags ist auch einer der Hauptkritikpunkte im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Weder GDF SUEZ noch die Behörden haben hierauf bisher zufriedenstellende Antworten gefunden.

 

BUND-Landesgeschäftsführer Hans-Jörg Lüth weist darauf hin, dass von dem Steinkohlekraftwerk erhebliche Mengen Stickstoff ausgestoßen werden, die in benachbarten FFH-Gebieten empfindliche Pflanzen zerstören werden. „Diese Pflanzengesellschaften stehen unter dem höchsten europäischen Schutz. Wegen der gravierenden Beeinträchtigungen ist der Kraftwerksbau unverantwortlich und von vornherein unzulässig“, sagt Lüth. Auch seltene Zugvögel und Fledermäuse würden mit dem Bau des Kraftwerks massiv beeinträchtigt.

 

Der Bebauungsplan leidet auch an zahlreichen formellen Fehlern. Besonders gravierend ist, dass der Plan hinsichtlich der Umweltauswirkungen des Steinkohlekraftwerks nur allgemeine Aussagen enthält und bezüglich der konkreten Beeinträchtigungen auf das nachfolgende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für das Steinkohlekraftwerk verweist. Dass dies unzulässig ist, wurde im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Kohlekraftwerk Datteln festgestellt.

 

Auch energie- und klimapolitisch ist der Kraftwerkbau unverantwortlich. „Mehr als die Hälfte der eingesetzten Energie geht ungenutzt in die Elbe und belastet dort das Ökosystem. Stattdessen könnten zehntausende Haushalte in der Region mit der anfallenden Wärme versorgt werden“, stellt Lüth fest. „Wer heute noch Kohlekraftwerke baut, behindert über Jahrzehnte die dringend notwendige Energiewende hin zu einer 100%igen Versorgung mit Erneuerbaren Energien. Dazu gibt es keine Alternativen.“

 

Die Kraftwerksplanungen in Brunsbüttel stoßen auf massiven Widerstand vor Ort, weshalb die Bürgerinitiative Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe/Brunsbüttel den Klageantrag ausdrücklich begrüßt. „Wir akzeptieren nicht, wie die Stadt mit uns Bürgern umgeht. Wir kämpfen mit aller Entschiedenheit gegen alle hier geplanten Kohleblöcke. Die Marsch um Brunsbüttel ist eine äußerst fruchtbare und landwirtschaftlich geprägte Region. Wir können es uns nicht leisten, dass neben Millionen Tonnen CO2 auch noch riesige Mengen an Schwermetallen Jahr für Jahr wie ein Leichentuch über die Landschaft ausgebreitet werden, in den Nahrungskreislauf gelangen und Mensch und Umwelt krank machen,“ sagt BI-Sprecher Stephan Klose.

 

DUH und BUND rechnen mit einer Verfahrensdauer von einem Jahr. Sollte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig der Argumentation der Kläger folgen, würde die planungsrechtliche Grundlage für das beantragte Kohlekraftwerk entfallen. Falls für das Kohlekraftwerk vor der Entscheidung über den Normenkontrollantrag erste Genehmigungen erteilt werden, müssen diese nachträglich wieder aufgehoben werden.

 

Die Stadt Brunsbüttel geht in diesem Verfahren ein erhebliches Haftungsrisiko ein. Bereits im Vorfeld des Beschlusses über den Bebauungsplan wurde die Stadt in einem Rechtsgutachten darauf hingewiesen. Sie hielt trotzdem an der Planung fest. Jetzt wird das Gericht entscheiden, ob in Brunsbüttel ein zweites „Planungschaos Datteln“ entsteht.

 



DUH: Keine Haushaltssanierung zu Lasten der Sicherheit in Atomkraftwerken




Deutsche Umwelthilfe weist Versteigerungsideen von AKW-Laufzeiten als „unanständig“ zurück – DUH-Bundesgeschäftsführer Baake: „Regierung darf Haushalt nicht auf Kosten der Sicherheit von Atomkraftwerken sanieren“

 

Berlin, 13. Juli 2010: Als ein „unanständiges Geschäft mit der Sicherheit“ bezeichnete DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake die Überlegungen von FDP- und CDU-Politikern, verlängerte Laufzeiten von Kernkraftwerken in Deutschland zu versteigern. Habe der Staat erst einmal Geld für eine Laufzeitverlängerung kassiert, werde der Druck auf die für die nukleare Sicherheit verantwortlichen Behörden, die Reaktoren auch bei Sicherheitsmängeln weiter laufen zu lassen, ins Unermessliche steigen.

 

Baake bezeichnete es als unverantwortlich, die ältesten, gegen terroristische Angriffe völlig unzureichend geschützten Reaktoren gegen Geld weiter am Netz zu lassen. „Diese Atomkraftwerke braucht niemand - ihre Stromproduktion in den letzten Jahren entspricht in etwa dem Exportüberschuss“, sagte Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V (DUH). Für die Stromversorgung in Deutschland seien diese Reaktoren völlig irrelevant. „Ich bin gespannt, welcher Abgeordnete allen Ernstes eine Laufzeitverlängerung für die ältesten, gegen einen terroristischen Angriff aus der Luft ungeschützten Reaktoren mit dem Argument von Stromexporten rechtfertigen wird“, sagte Baake. Es werde immer offensichtlicher, dass es der Koalition bei der Laufzeitverlängerung nicht um die Stromversorgung gehe, sondern um die Extragewinne der vier Atomkonzerne und um nun auch um die Sanierung des Bundeshaushalts.

 

Der derzeit hinter den Kulissen ausgetragene Streit um notwendige Nachrüstungen zeige, welch niedrigen Stellenwert die nukleare Sicherheit in der Regierungskoalition habe. Während der eigentlich zuständige Bundesumweltminister Norbert Röttgen im Falle einer Laufzeitverlängerung von notwendigen Nachrüstungsinvestitionen in Höhe von 50 Milliarden Euro ausgehe, wollen Wirtschaftsminister Rainer Brüderle, die Fraktionsspitzen von Union und FDP und die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Bayern die Billigvarianten mit Kosten von nur 10 Milliarden Euro  durchsetzen. „Man mag sich gar nicht vorstellen wie diese Debatte ausgeht, wenn jede Nachrüstungsinvestition den Wert der Laufzeitverlängerungslizenzen mindert und damit voll auf den Bundeshaushalt durchschlägt“, sagte Baake. Wenn es, so wie die Befürworter der Versteigerung argumentieren, einen Wert der Laufzeitverlängerung gibt, den nur die Konzerne kennen, dann wird jede Milliarde, die die AKW-Betreiber in die Sicherheit ihrer Reaktoren investieren müssen, diesen Wert und damit die Versteigerungserlöse für den Bundeshaushalt mindern.

 

Umweltminister Röttgen hatte zwar noch in der Frankfurter Rundschau vom 20.2.2010 betont, dass „nicht einmal der Verdacht aufkommen darf, dass der Staat in einen Konflikt geraten könnte zwischen dem Interesse Gewinn zu erzielen, und jenem, Sicherheit zu gewährleisten. “Diese Aussage wirke vor dem Hintergrund der Debatte in der Koalition über eine Atomstrom-Auktion ’wie blanker Hohn’“, sagte Baake.



Quecksilberemissionen werden nach EU-Recht zu Licht-Aus-Kriterium für neue Kohlekraftwerke




Deutsche Umwelthilfe legt Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein neues Rechtsgutachten vor – Genehmigungen für neue Anlagen in Zukunft praktisch unmöglich – DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake: „Investoren gehen hohes rechtliches und ökonomisches Risiko ein“

Berlin, 17. Juni 2010: Der geplante Bau zweier Kohlekraftwerke am Standort Brunsbüttel ist wegen der mit ihrem Betrieb verbundenen Quecksilberbelastungen von Elbe und Nordsee auf Grund europarechtlicher Vorgaben nicht genehmigungsfähig. Das ist die Schlussfolgerung der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) aus einem von ihr beauftragten Rechtsgutachten, das jetzt den Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein vorgelegt wurde.

Mit Steinkohle befeuerte Kraftwerksblöcke der in Brunsbüttel geplanten Größenordnung leiten, trotz der so genannten Rauchgaswäsche, mit dem Abwasser pro Jahr und Block bis zu 10 Kilogramm Quecksilber in die umgebenden Gewässer. Dieser „Quecksilberschlupf“ kann trotz der heute verfügbaren Filtertechnik nicht zurückgehalten werden. Darüber hinaus kommt es über die Schornsteine zu Quecksilberemissionen von mehr als 300 Kilogramm pro Kohleblock und Jahr in die Atmosphäre.

Gleichzeitig setzt das europäische Wasserrecht dem Eintrag von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken enge Grenzen. Ihre Einhaltung ist bereits jetzt im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu beachten, schreiben die beiden Gutachter Prof. Dr. Wolfgang Köck und Dr. Stefan Möckel vom Umweltforschungszentrum der Universität Leipzig. So fordere die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dass der Eintrag prioritärer gefährlicher Stoffe, zu denen Quecksilber wegen seiner hohen Giftigkeit und Fähigkeit zur Anreicherung zählt, bis 2028 vollständig und ausnahmslos zu beenden ist. Außerdem sind in der europäischen Richtlinie prioritäre Stoffe (RL 2008/105/EG) äußerst strenge Grenzwerte für den Quecksilbergehalt in Gewässern und den darin befindlichen Lebewesen festgelegt. Ihre Einhaltung muss ebenfalls spätestens bis 2028 gewährleistet sein. Wenn Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen – also etwa die Reinigungstechniken für Abwasser und Abluft – die Einhaltung der Grenzwerte nicht gewährleisten, habe dies Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit eines solchen Kraftwerks, heißt es in dem Gutachten weiter.

Naturgemäß haben heute erteilte Genehmigungen für Kohlekraftwerke in Anbetracht durchschnittlicher Laufzeiten von 40 bis 50 Jahren langfristige Auswirkungen auf die Gewässersituation. Mit der Zulassung von Kohlekraftwerken würden daher Quecksilberemissionen genehmigt, die die Einhaltung der bis spätestens 2028 zwingend vorgegebenen Ziele der WRRL und der Richtlinie zu den prioritären Stoffen schon heute faktisch unmöglich machen würden. Das aber wäre ein Verstoß gegen die so genannte verbindliche Vorwirkung, die die beiden EU-Richtlinien bereits jetzt entfalten.

Die Energieversorger sollten zwingende europarechtliche Regelungen endlich zur Kenntnis nehmen“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. „Neue Kohlekraftwerke sind nicht nur umwelt-, klima- und energiepolitisch Technologien von vorgestern. Die Verantwortlichen müssen sich im Klaren darüber sein, dass sie mit ihren Investitionen in Quecksilber emittierende Anlagen ein hohes rechtliches und damit auch ökonomisches Risiko eingehen. “ Die DUH gehe davon aus, dass die Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein bei ihrer Entscheidung zu den beantragten Kohlekraftwerken die bindenden europarechtlichen Vorgaben beachten werden.