Archiv der Kategorie Umweltschutz

Carsharing: Umwelt entlasten und Kosten sparen



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Neue Broschüre mit Beispielen zur gewerblichen Nutzung

Eine vom Umweltbundesamt (UBA) geförderte und vom Bundesverband CarSharing (bcs) herausgegebene Sammlung von Praxisbeispielen zeigt, wie speziell gewerbliche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen durch die Nutzung von Carsharing-Angeboten einen konkreten Beitrag zur Entlastung unserer Umwelt leisten können.

UBA-Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann sagt: „Zahlreiche Unternehmen, aber auch öffentliche Einrichtungen, haben erkannt, dass für deren dauerhaften Erfolg neben wirtschaftlichen und sozialen Aspekten auch Umweltziele wichtig sind. Ein Handlungsfeld, auf dem nicht nur Privatpersonen sondern auch gewerbliche Kunden etwas für die Umwelt tun und zudem Kosten sparen können, ist die Nutzung von Carsharing-Angeboten. Carsharing ist zudem eine kostengünstige Alternative zum firmeneigenen oder privaten Auto. Dies gilt umso mehr, wenn Reiseziele mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar sind.“

Das organisierte Autoteilen erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. 158.000 Nutzerinnen und Nutzer sind aktuell bei etwa 110 Carsharing-Anbietern in Deutschland registriert. Sie können auf 4.600 Carsharing-Fahrzeuge zugreifen. Etwa 25 Prozent aller Carsharing-Nutzer sind Geschäftskunden.

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes CarSharing, Willi Loose, sagt zum Inhalt der Broschüre: „Anhand von neun illustrierten Beispielen wird deutlich, welche Motive Unternehmen, Kommunalverwaltungen und Bundesbehörden, Organisationen oder Vereine haben, um ihre dienstlichen Autofahrten mit Carsharing-Fahrzeugen zu bewältigen. Dabei können Kosten gespart werden, weil kein eigenes Fahrzeug bereitstehen muss, welches in der restlichen Zeit nicht sinnvoll ausgelastet wäre. In anderen Fällen werden Bedarfsspitzen abgedeckt, die mit zusätzlichen eigenen Firmenwagen erheblich teurer zu bewältigen wären. Oder es werden besondere Einsätze bewältigt: Zum Beispiel beim Transport schwerer Güter oder sperriger Materialien mit Kleintransportern oder Kleinbussen des örtlichen Carsharing-Anbieters.“ Zudem ist Carsharing in dichtbesiedelten Ballungsräumen eine flächensparende Alternative zur privaten oder gewerblichen Autonutzung.

 

Die Broschüre kann kostenfrei von der Webseite des Bundesverbandes CarSharing unter http://www.carsharing.de/images/stories/pdf_dateien/broschre_business-carsharing_endversion_mailfhig.pdf heruntergeladen oder in der gedruckten Version bei der bcs-Geschäftsstelle bestellt werden.

Kontakt und Bestelladresse: bcs-Geschäftsstelle, Hausmannstraße 9 – 10, 30159 Hannover,
Tel.: 0511-7100474, Mail: info@carsharing.de


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Biologische Vielfalt braucht Umweltschutz



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Neues UBA-Themenheft zeigt Wege zum Artenerhalt

Das Umweltbundesamt (UBA) mahnt verstärkte Umweltschutzanstrengungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt an, international und im eigenen Land. Anlässlich des von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Tages der Biodiversität – jährlich am 22. Mai – sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth „Die größten Gefahren für den Schutz der biologischen Vielfalt sind der Klimawandel und die Nährstoffanreicherung in Luft, Wasser und Böden“. Wenn die mittlere globale Temperatur in diesem Jahrhundert um 2 Grad ansteigt, könnten 20 bis 30 Prozent aller Tier- und Pflanzenarten aussterben. Auch in Deutschland würden dann Arten verloren gehen, insbesondere in den hohen Gebirgslagen.

Ein weiteres Problem hierzulande: die hohen Nährstoffeinträge – insbesondere aus der Landwirtschaft. „Die Überdüngung ist ein großes Problem für zahlreiche Ökosysteme in Deutschland. Das von der Bundesregierung für 2010 vorgegebene Ziel eines Stickstoffüberschusses von maximal 80 Kilogramm pro Hektar und Jahr ist noch lange nicht erreicht. Derzeit liegt der Wert bei 104 Kilogramm“, sagte Flasbarth. Die Landwirtschaft muss ihre  Nährstoffeinträge weiter verringern.

International gehört die Zerstörung von Regen- und Urwäldern zu den Hauptursachen des Verlustes an Tier- und Pflanzenarten. „Wir müssen die Wälder dieser Welt erhalten - als Hort der biologischen Vielfalt und als Senke für Kohlenstoff. Weil ein Fünftel der Treibhausemissionen durch die Abrodung von Wäldern entsteht, ist es erforderlich dort rasch anzusetzen, um Klima- und Naturschutz gleichermaßen voran zu bringen“, mahnte Flasbarth. Die von der Bundesregierung bei der UN-Naturschutzkonferenz in Bonn 2008 zugesagten zusätzlichen Finanzanstrengungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag.

UBA-Präsident Jochen Flasbarth, der derzeit auch Präsident der UN-Konvention über die biologische Vielfalt ist, verdeutlicht: „Der Schutz der Biodiversität ist nur dann erfolgreich, wenn die Instrumente des klassischen Naturschutzes durch solche des integrierten Umweltschutzes ergänzt werden.“ In einem Themenheft stellt das UBA dar, welche Maßnahmen jetzt notwendig sind, um die biologische Vielfalt der Wiesen und Wälder sowie in Böden und Gewässern zu erhalten.

 

Hintergrund: 1992 wurde während der Konferenz zur Nachhaltigen Entwicklung in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) verabschiedet. Das Vertragswerk schreibt den Schutz der Biodiversität vor, regelt die nachhaltige Gestaltung ihrer Nutzung, den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich bei deren Nutzung. Mittlerweile haben 193  Staaten, darunter auch Deutschland und die Europäische Union, den Vertrag unterzeichnet. . Deutschland hat derzeit die Präsidentschaft für die UN-Konvention über die biologische Vielfalt inne.

 

Das Themenheft „Durch Umweltschutz die biologische Vielfalt erhalten“ ist in Kürze im Internet abrufbar unter: www.umweltbundesamt.de



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Die neue Verordnung für Kleinfeuerungsanlagen sorgt für bessere Luftqualität




Forschungsprojekt berechnet Staubreduzierung und entwickelt Feinstaubrechner für Wohngebiete

Die neuen Umweltauflagen für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe werden nach einer neuesten Studie im Auftrage des Umweltbundesamtes (UBA) spürbare Entlastungen bei den Feinstaubimmissionen bringen. In den betroffenen Wohngebieten wird die Belastung allein durch die neue 1. BImSchV um fünf bis zehn Prozent zurück gehen, so das Ergebnis der Studie des Instituts für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik der Universität Stuttgart und des Ingenieurbüros Lohmeyer Karlsruhe Weil die tatsächliche Belastung aus Kleinfeuerungsanlagen allerdings sehr stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängt, hat das UBA die PC-Anwendung „BIOMIS“ entwickeln lassen. Mit ihr können Planerinnen und Planer eigene Berechnungen für einzelne Wohngebiete durchführen. Diese Anwendung steht ab sofort kostenfrei zum Download auf der UBA-Homepage zur Verfügung. „Die gesundheitsgefährdenden Feinstaubimmissionen müssen durch ein ganzes Maßnahmen-Bündel zurück geführt werden. Die neuen Auflagen für Kaminöfen und Holzheizungen leisten dazu ebenso einen Beitrag wie die in etlichen Städten eingeführten Umweltzonen“, erklärte UBA-Präsident Jochen Flasbarth.

Für die Studie war eine umfangreiche Grundlagenarbeit erforderlich: Zur Ermittlung des Reduzierungspotentials der Feinstaubbelastung fehlte ein geeignetes Modellsystem. Die Forscherinnen und Forscher entwickelten deshalb zuerst das passende Modell und überprüften dieses während mehrerer Wintermonate mit Hilfe realer Messungen in einer Ortschaft mit einem hohen Anteil an Holzheizungen. Das Modell bestand den Test. Über 10.000 unterschiedliche Szenarien wurden von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern berechnet, um die Auswirkungen der verwendeten Brennstoffe und die Art und Qualität der Heizungen auf die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid darzustellen. Die so erzeugten Datensätze flossen in das Computerprogramm „BIOMIS“ (Immissionsprognose für die thermische Biomassenutzung) ein. Diese PC-Anwendung erlaubt es – auf Basis der installierten Heizungen – für ein konkretes Gebiet die Luftbelastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid aus Kleinfeuerungsanlagen darzustellen.

Die Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) ist am 22. März 2010 in Kraft getreten.

Der Forschungsbericht „Modellrechnungen zu den Immissionsbelastungen bei einer verstärkten Verfeuerung von fester Biomasse in Feuerungsanlagen der 1. BImSchV“ und die Anwendung BIOMIS stehen beim Umweltbundesamt kostenlos zum Download unter http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/mysql_medien.php?anfrage=Kennummer&Suchwort=3787 bereit.

Das Hintergrundpapier zur Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen finden Sie unter http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/mysql_medien.php?anfrage=Kennummer&Suchwort=3776.



Energieziel 2050: 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen

 

Neue UBA-Studie zeigt: Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien ist realistisch

Bis 2050 lässt sich die deutsche Stromversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umstellen. Dies ist mit der besten bereits heute am Markt verfügbaren Technik möglich. Voraussetzung ist aber, dass der Strom sehr effizient genutzt und erzeugt wird. Das zeigt die Studie des Umweltbundesamtes (UBA) „Energieziel 2050: 100% Strom aus erneuerbaren Quellen“. Um dies bis 2050 zu erreichen, plädiert das UBA für frühzeitige politische Weichenstellungen. „Je früher, je entschlossener wir handeln, desto mehr Zeit bleibt uns für die notwendigen technischen und gesellschaftlichen Anpassungen“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamts. Außerdem kann Deutschland seine hohe Importabhängigkeit von Primärenergieträgern deutlich reduzieren, wenn der Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.

Das Umweltbundesamt untersucht die Umstellung auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien in drei Grundszenarien. Die jetzt vorgelegte Studie basiert auf dem Szenario „Regionenverbund“. In diesem Szenario nutzen alle Regionen Deutschlands ihre Potentiale für erneuerbare Energien weitgehend aus. Es findet ein deutschlandweiter Stromaustausch statt. Nur zu einem geringen Anteil wird Strom aus Nachbarstaaten importiert. Die dafür nötigen Berechnungen hat das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) im Auftrag des UBA erstellt. Die Wissenschaftler des IWES haben dieses Szenario für vier Wetterjahre stundengenau modelliert. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Stromversorgung bis 2050 vollständig auf erneuerbaren Energien basieren und die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet werden kann.“ Die unterschiedlichen Erzeugungsarten der erneuerbaren Energien, die Speicher und das Lastmanagement sind im Szenario Regionenverbund genau aufeinander abgestimmt. Dadurch können Fluktuationen, die bei erneuerbaren Energien auftreten, jederzeit sicher ausgeglichen werden. Um die Stromversorgung umgestalten zu können, ist es laut UBA notwendig, die erneuerbaren Energien, die Netze und die Speichersysteme deutlich auszubauen. Die Möglichkeiten, Strom einzusparen, müssen außerdem ausgeschöpft werden.

Die Gebäudedämmung muss entscheidend verbessert werden, damit künftig nicht zuviel Strom für die Wärmeversorgung von Gebäuden gebraucht wird. Auch müssen die Lastmanagementpotentiale erschlossen werden, um die Stromnachfrage besser an die fluktuierende Stromerzeugung vor allem aus Wind- und Solarenergie anzupassen.

Die Stromerzeugung ist heute für mehr als 40 Prozent der gesamten deutschen CO2-Emissionen verantwortlich. „Wenn wir die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent verringern wollen, müssen wir die Stromversorgung auf Erneuerbare Energien umstellen. Nur so ist es möglich, die Treibhausgasemissionen in der Stromerzeugung auf Null zu senken“, erklärte Jochen Flasbarth.

In einer Folgestudie untersucht das Umweltbundesamt zwei mögliche Alternativen zum Szenario Regionenverbund, das Szenario „Großtechnologie“ und das Szenario „Autarkie“.

 

Die UBA-Studie „Energieziel 2050: 100% Strom aus erneuerbaren Quellen“ kann unter www.uba.de/uba-info-medien/3997.html kostenlos heruntergeladen werden.



Fluorhaltige Feuerlöschschäume schützen – aber leider nicht die Umwelt



Lebkuchen & Mehr


Umweltbundesamt, Brandschutzverband und Feuerwehren veröffentlichen Faltblatt zur umweltschonenden Verwendung

Feuerwehren retten, bergen, löschen, schützen. Oft auch die Umwelt. Besonders effektiv lassen sich Brände von Chemikalien, Treibstoffen oder Kunststoffen mit fluorhaltigen Löschschäumen bekämpfen. Das verhindert, dass giftige Verbrennungsprodukte entstehen. Die in den Löschschäumen enthaltenen Chemikalien sind jedoch aus Umweltsicht nicht ohne: „Fluorhaltige Chemikalien sind extrem langlebig und werden über die Gewässer weltweit verbreitet. Einige Vertreter der Stoffgruppe haben zudem die Tendenz, sich im Körper anzureichern und dort giftig zu wirken. Wir sollten daher vermeiden, dass sie in die Umwelt gelangen. Klar ist aber auch, dass dieser Anspruch im Brandfall nur teilweise erfüllt werden kann; dort hat der akute Schutz menschlichen Lebens natürlich Vorrang“, so Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Fachbereichsleiter „Chemikaliensicherheit“ im Umweltbundesamt (UBA). Ein neues Faltblatt gibt Feuerwehren und Betreiber stationärer Löschanlagen praktische Tipps, wie sich geeignete Löschmittel auswählen lassen und belastetes Löschwasser am besten entsorgt wird.

Das gemeinsam von Umweltbundesamt (UBA), Deutschem Feuerwehrverband e.V (DFV) und Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) entwickelte Faltblatt erscheint pünktlich zur Interschutz-Messe in Leipzig. Mit über 1000 Ausstellern und mehr als 100.000 Besuchern ist die Interschutz in Leipzig die wichtigste Messe für die Bereiche Rettung, Brand-/Katastrophenschutz und Sicherheit. Organisiert wird die Messe vom Bundesverband technischer Brandschutz e.V. (bvfa). Parallel zur Ausstellung findet vom 7. bis 12. Juni 2010 der 28. Deutsche Feuerwehrtag statt. Ein zentrales Messethema ist deshalb die Brandbekämpfung.

Hintergrund: Fluorhaltige Löschschäume

Im Jahr 2000 stellte die Firma 3 M, bis dahin einer der größten Hersteller fluorhaltiger Löschschäume fest, dass ihre Beschäftigten im Blut hohe Konzentrationen der Chemikalie PFOS (Perfluoroktansulfonsäure) aufwiesen. Das war für das Unternehmen der Anlass, die Produktion einzustellen und die marktführende Rolle aufzugeben. Weltweit wurden die Umweltbehörden aktiv. Heute steht PFOS auf der Liste der sogenannten persistenten organischen Schadstoffe („Persistent Organic Pollutants“, kurz POPs). POPs sind besonders gefährliche Chemikalien, die ein weltweites Problem darstellen und die die Vertragsstaaten des Stockholmer Abkommens – einer internationalen Übereinkunft über persistente organische Schadstoffe – aus dem Verkehr ziehen wollen.

PFOS war bis dahin die wichtigste Fluorkomponente in Feuerlöschschäumen. Die Lager der Werkfeuerwehren der Chemischen Industrie und der Flughafenfeuerwehren waren gefüllt mit PFOS-haltigen Löschschäumen. Einige Feuerwehren habe die Mittel auch heute noch auf Lager. Seit 27. Juni 2008 vebietet die EU das Inverkehrbringen und Verwenden von PFOS; für bereits (gelagerte) Feuerlöschmittel auf Basis von PFOS gilt jedoch eine Aufbrauchfrist bis zum Juni 2011.

 

Der neue Ratgeber „Fluorhaltige Schaumlöschmittel umweltschonend verwenden“ kann unter http://bit.ly/93sCRU kostenlos heruntergeladen werden - eine gedruckte Fassung kann dort ebenfalls kostenlos bestellt werden.



Ungetrübter Badespaß



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Gute Wasserqualität in deutschen Badegewässern

Am 10. Juni 2010 hat die EU Kommission die Ergebnisse zur Wasserqualität der Badegewässer in der Saison 2009 veröffentlicht. 99 Prozent der Badegewässer in Deutschland erfüllen die Qualitätsanforderungen der EG-Badegewässerrichtlinie. 81 Prozent der Badegewässer erfüllen sogar die strengeren Anforderungen für gute Qualität.

Badegewässer an der Küste oder an Seen und Flüssen sind nicht nur zum Baden da, sondern sie sind wie alle Gewässer vielfältigen Einflüssen und Nutzungen und damit möglichen Verschmutzungen ausgesetzt. Daher wird die Wasserqualität regelmäßig überprüft. Seit Inkrafttreten der ersten EU-Badegewässerrichtlinie 1976 hat sich die Qualität der Badegewässer sehr verbessert und ist seit 2001 auf hohem Niveau stabil. Seit 2008 gilt auch für deutsche Badegewässer eine neue EG-Badegewässerrichtlinie.

In der Badesaison 2009 wurden in Deutschland 2279 Badegewässer nach dieser Richtlinie überwacht. Davon lagen 373 an der Küste von Nord- und Ostsee, 1873 an Binnenseen und 33 an Flüssen. Die geringe Anzahl an Flussbadestellen ist auf ein grundsätzliches Problem zurückzuführen. Die meisten Flüsse haben eine schwankende Wasserqualität und führen insbesondere nach starken Regenfällen große Mengen an Verunreinigungen mit sich. Daher lässt sich eine konstant gute Wasserqualität bei Flüssen nur selten erreichen. Von den 33 Flussbadestellen waren vier wegen Problemen mit Verunreinigungen geschlossen. Manchmal stehen auch eine starke Strömung oder die Schifffahrt einer Nutzung als Badegewässer im Wege.

Die regelmäßige Untersuchung der Wasserqualität der Badegewässer ist aber nur ein Instrument, um den Schutz der Badenden vor Verunreinigungen zu erreichen. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt, dass nach der neuen Richtlinie zusätzlich ein aktives Management der Badegewässer gefordert wird. So müssen die Bundesländer für jedes ihrer Badegewässer bis 2011 ein so genanntes Badegewässerprofil erstellen, das – unter anderem – alle Verschmutzungsquellen, die die Qualität des Wassers beeinflussen könnten, sowie mögliche Probleme mit Cyanobakterien (Blaualgen) aufzeigt. Damit können mögliche Gesundheitsgefahren bereits im Vorfeld erkannt und entsprechende Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Im letzten Jahr waren 16 Badegewässer zeitweise oder ganz wegen erhöhten Vorkommens von Cyanobakterien geschlossen. Hier sind weitere Maßnahmen zur Vermeidung der Überdüngung der Gewässer notwendig.

Die EG-Badegewässerrichtlinie fordert eine umfassende Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Überwachungsbehörden müssen spätestens 2012 die Badegewässerprofile zu jedem Badegewässer der Öffentlichkeit über Aushänge oder Internet zugänglich machen und die aktuellen Analysenergebnisse zeitnah veröffentlichen. Eine Liste der Badegewässer muss vor Beginn der Badesaison aufgestellt werden. Sollte die jeweilige Lieblingsbadestelle nicht auf der Liste stehen, geben die zuständigen Länderbehörden gerne Auskunft.

 



Hersteller energiesparender Lampen sollen Umweltzeichen „Blaue Engel“ verwenden





vzbv und UBA fordern bessere Qualität – Handel sollte alte Lampen verbrauchernah zurücknehmen

Hersteller von energiesparenden Lampen sollen das Umweltzeichen „Blauer Engel“ verwenden, damit sich Verbraucher beim Kauf besser orientieren können. Das fordern Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Umweltbundesamt (UBA) anlässlich der zweiten Stufe der EG-Verordnung zu Haushaltslampen, die am 1. September beginnt. Standardglühlampen mit mehr als 60 Watt dürfen dann nicht mehr in den Handel gebracht werden. Vom Handel erwarten die beiden Organisationen, flächendeckend ein funktionierendes Rücknahmesystem einzurichten, um die neuen Produkte, die geringe Mengen Quecksilber enthalten, korrekt zu entsorgen.

Um Kunden die Orientierung zu erleichtern, wurde ein Umweltzeichen „Blauer Engel“ für energiesparende Lampen, vor allem für Kompaktleuchtstofflampen und LED-Lampen, entwickelt. Es umfasst alle wichtigen Nutzungsaspekte sowie den Umwelt- und Gesundheitsschutz und geht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Auch Testergebnisse der Stiftung Warentest wurden bei der Entwicklung der Kriterien berücksichtigt. „Der Blaue Engel steht für Qualität und erleichtert den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Suche nach der richtigen Lampe. Das müsste eigentlich auch im Interesse der Hersteller sein“, so Dr. Evelyn Hagenah, Abteilungsleiterin „Nachhaltige Produkte und Konsummuster“ vom UBA. Doch viele Hersteller halten sich noch zurück. Das „Blaue Engel“-Logo nehme zu viel Platz ein, eine extra Verpackung für den deutschen Markt sei zu teuer und die gesetzlichen Bestimmungen doch ausreichend. „Bei der Größe des deutschen Marktes sind diese Argumente nicht nachvollziehbar“, kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Auch der Verweis der Hersteller auf die CE-Kennzeichnung sei nicht überzeugend. „Für Verbraucher hat diese Kennzeichnung keine Aussagekraft, da die Vergabe nicht durch unabhängige Dritte kontrolliert wird.“

Entsorgung verbessern

Auch die Entsorgungsfrage ist noch nicht befriedigend geregelt: Energiesparende Lampen enthalten wenige Milligramm Quecksilber und dürfen nicht in den normalen Hausmüll. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausgediente Lampen auf den Recyclinghöfen der Städte und Gemeinden kostenlos abgeben. Vereinzelt ist dies auch beim Handel möglich. Doch diese Rückgabestellen reichen noch nicht aus. „Man kann nicht erwarten, dass Verbraucher für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden “, meint Hagenah vom UBA. Der Handel ist zwar gesetzlich nicht verpflichtet, seine Produkte zurückzunehmen. vzbv und UBA fordern ihn jedoch auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten möglichst in jedem Geschäft, in dem sie neue Lampen kaufen, auch die alten bequem und sicher entsorgen können.

Verbraucherzentralen bieten Unterstützung




Import zustimmungspflichtiger Abfälle weiterhin auf hohem Niveau



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Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2009

Die Einfuhr zustimmungspflichtiger Abfälle war auch im Jahr 2009 hoch - wie schon in den Jahren zuvor. Sie betrug 7,6 Millionen Tonnen (Mio. t) und nahm vor allem wegen einer Großbaustelle im deutsch-österreichischen Grenzgebiet deutlich zu. Der Export hingegen ging um rund 20 Prozent zurück und betrug nur noch 1,2 Mio. t. Auch der Anteil gefährlicher Abfälle ging zurück. Die Ausfuhr betrug nur noch 160.000 t (Rückgang um 30 Prozent), die Einfuhr drei Mio. t (sieben Prozent niedriger als 2008). Für das Jahr 2009 sind keine bedeutenden illegalen Verbringungen bekannt.

Auf der Großbaustelle – ein 6.700 m langer Autobahntunnel bei Bregenz in Österreich – entstanden 1,6 Mio. t Abraummaterial, die in Deutschland bei der Rekultivierung ehemaliger Kiesgruben eine angemessene Verwendung fanden. Die Transportentfernung betrug hier rund 20 km.

Bei den importierten gefährlichen Abfällen handelt es sich vor allem um belasteten Boden (400.000 t), asbesthaltige Abfälle (300.000 t), Altholz mit gefährlichen Inhaltsstoffen (270.000 t) und Rückstände aus Abfallverbrennungslagen (280.000 t). Exportiert wurden vor allem Restfraktionen aus der Abfallsortierung (410.000 t).

Das Handelsvolumen unproblematischer und daher nicht zustimmungspflichtiger Abfälle (vor allem Metallschrott, Altglas, Altpapier, Kunststoff- und Textilabfälle) hat nach den vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes abgenommen. Es liegt für das Jahr 2009 bei der Einfuhr mit etwa 11 Mio. t um 20 Prozent und bei der Ausfuhr mit rund 18 Mio. t um sieben Prozent unter den Werten des Vorjahres.

Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen ist völkerrechtlich geregelt durch das Basler Übereinkommen. Den Verkehr zwischen den EU-Staaten regelt die EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen. Dazu gehört auch die Überprüfung der betroffenen Entsorgungsanlagen auf ihre Eignung und die Dokumentation des Entsorgungsvorgangs durch ein Begleitformularverfahren.

Seit Beginn der statistischen Beobachtung ist der Import zustimmungspflichtiger Abfälle stark angestiegen – im Vergleich zum Abfallaufkommen in Deutschland ist die grenzüberschreitende Verbringung hingegen relativ gering. Bei Hausmüll und Bauschutt lag sie im Jahr 2007 bei einem Anteil von deutlich unter einem Prozent. Der Anteil gefährlicher Abfälle betrug beim Export zwischen ein und zwei Prozent und beim Import rund 15 Prozent. Relativ hohe Außenhandelsquoten gibt es bei einigen zustimmungsfreien Abfällen wie zum Beispiel Metallschrott und Altpapier.



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Klimabonus für die Haushaltskasse: 35 Prozent Energieeinsparung beim Waschen möglich



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Aktionstag „Nachhaltiges (Ab-)Waschen“ am 10. Mai 2010

„Wer die Waschprogramme und das Waschmittel optimal einsetzt, spart Energie. Das entlastet nicht nur die Umwelt sondern auch die Haushaltskasse. So lassen sich die Ausgaben für Strom und Waschmittel merklich senken“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, anlässlich des Aktionstages „Nachhaltiges (Ab-)Waschen“. Häufig wird wärmer gewaschen als erforderlich. Durch die Wahl niedrigerer Waschtemperaturen lässt sich jedoch der Energieverbrauch der Waschmaschine um über 35 Prozent pro Waschgang senken.

Wer Geld sparen und gleichzeitig die Umwelt schonen möchte, sollte zusätzlich die folgenden einfachen Hinweise berücksichtigen:

1.                    Waschmaschinen nur voll beladen starten – bei Voll- und Colorwaschmitteln mindestens 4,5 kg Wäsche, für Feinwaschmittel 2,5 kg Wäsche.

2.                   Wäsche sortieren und das jeweils erforderliche Waschmittel (Voll-, Color- oder Feinwaschmittel) einsetzen.

3.                   Nach Dosieranweisung dosieren. Dabei auf den Verschmutzungsgrad achten.

4.                   Auf eine Vorwäsche kann verzichtet werden.

5.                   Für Weißwäsche reichen häufig 40°C bis maximal 60°C. Für Buntwäsche sind meist nur 30°C erforderlich. Kochwäsche ist nur in Ausnahmen notwendig – zum Beispiel, um Erreger ansteckender Krankheiten abzutöten.

6.                   Bevorzugt konzentrierte Waschmittel in Nachfüllpackungen verwenden. Superkompaktwaschmittel, bei denen je ein Mittel für Farbiges und Weißes verwendet wird, schneiden ökologisch nur geringfügig schlechter ab als Baukasten-Waschmittel. Die Nachfüllpackung spart Verpackungsmaterial.

7.                   Beim Neukauf der Waschmaschine auf den Energie- und Wasserverbrauch achten.

 

Sparen können die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur beim Wäschewaschen. Auch beim Geschirrspülen zahlt sich Sparsamkeit für die Umwelt und die Haushaltskasse aus. Für Geschirrspülmaschinen gilt daher ebenfalls: Beim Neukauf auf energie- und wassersparende Modelle achten. Nur voll beladen benutzen und auf Vorspülen soweit wie möglich verzichten.

 

Informationen zum Bundesweiten Aktionstag finden Sie unter www.aktionstag-nachhaltiges-waschen.de.

Unter http://www.forum-waschen.de/e-trolley/page_8855/index.html gibt es die Möglichkeit, den Stromverbrauch beim Waschen zu berechnen.




Klimaschutz erfordert mehr Investitionen für den Schienengüterverkehr!

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Studie ermittelt zukünftigen Ausbaubedarf für das deutsche Schienennetz

Rund elf Milliarden (Mrd.) Euro sind nötig, um das Schienennetz in Deutschland innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte so auszubauen, dass darauf die doppelte Gütermenge transportiert werden kann. Das zeigt eine Studie der KCW GmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). UBA-Präsident Jochen Flasbarth sagt dazu: „Der Güterverkehr muss so organisiert werden, dass er den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung trägt. Darum muss der Güterverkehr stärker auf die Schiene verlagert werden. Mit dem vorgelegten Ausbaukonzept können heute die Weichen für einen nachhaltigeren Gütertransport gestellt werden.“

Ein zügiger und konsequenter Richtungswechsel der Schieneninfrastrukturpolitik zugunsten des Schienengüterverkehrs ist aus Umweltschutzsicht dringend erforderlich. Nur so wäre – neben der betrieblichen Optimierung der Leistungsfähigkeit des Netzes – die bisherige Leistungsgrenze der Schienenwege erheblich zu erhöhen. „Künftig sollten Investitionsentscheidungen streng an Verkehrskriterien auf Basis einer Schwachstellen- und Engpassanalyse ausgerichtet werden, um den Anforderungen des Klimaschutzes an den Güterverkehr gerecht werden zu können“, empfiehlt Jochen Flasbarth. Die Messlatte hierfür müsse die Eignung eines Schienenprojekts sein, deutliche Kapazitätszugewinne an den prognostizierten Engpassstellen des deutschen Schienennetzes zu schaffen. Hiervon würde auch der Personennahverkehr in hohem Maße profitieren, da dieser sich in ähnlicher Geschwindigkeit wie der Schienengüterverkehr bewegt und hohe Wachstumspotenziale aufweist.

 

Die Studie untersucht auch das Bahnprojekt Stuttgart 21“ und stellt den Verzicht auf das Projekt – als eine von mehreren Optionen – zur Diskussion. “Die Position des Gutachters macht sich das Umweltbundesamt jedoch nicht zu eigen”, stellt UBA-Präsident Jochen Flasbarth klar. “Wir haben die Studie aus eigener Initiative in Auftrag gegeben, und beispielsweise nicht zusammen mit dem Bundesumweltministerium. Wir wollten generell untersuchen lassen, ob die Vorschläge des UBA für einen umweltverträglichen Güterverkehr mit der bestehenden Schieneninfrastruktur in Einklang stehen oder ob Engpässe zu befürchten sind”.

Die Studie ermittelt, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Verkehrsleistung des Schienengüterverkehrs bis zum Jahr 2025 auf 213 Mrd. Tonnenkilometer zu erhöhen. Diese Zielsetzung entspricht Berechnungen des Umweltbundesamtes („Strategie für einen nachhaltigen Güterverkehr“, UBA-Texte 18/2009). Die Gutachter identifizieren einen Neu- und Ausbaubedarf auf insgesamt 725 Streckenkilometern; 817 Streckenkilometer müssten elektrifiziert werden. Hinzu kommt eine Vielzahl kleinerer Maßnahmen wie der Bau von Überholgleisen und Verbindungskurven. Die vorgeschlagene Ausbaukonzeption ist mit elf Mrd. Euro vergleichsweise günstig.

In den Jahren vor der globalen Wirtschaftskrise hat der Schienengüterverkehr bereits seine Stärken bewiesen: So stieg seine Verkehrsleistung stetig an: 2003 von 85 Mrd. Tonnenkilometer – das entspricht 15,7 Prozent der Güterverkehrsleistung aller Verkehrsträger – auf 116 Mrd. Tonnenkilometer (17,3 Prozent) im Jahr 2008. Die Bahnen erholen sich derzeit von den krisenbedingten Einbrüchen und sind auf dem Wege, wieder auf dem vormaligen Wachstumspfad zurückzuschwenken.



www.bahn.de/städtereisen